Finanzordnung 21 Symbolbild

Ein Staat, dem es nicht erlaubt ist Steuern zu erheben, ist mir im Moment noch recht fremd!

Durch die Mehrwert- und direkte Bundessteuer werden aktuell rund 44 Mrd. Franken in die Staatskasse “gespült”.
Sofern wir nicht auf den Betrag verzichten können – und davon gehe ich stark aus – müssten andere Steuern erhöht oder das “Inkasso” verlagert werden. Das würden aus meiner Sicht die Kantone machen müssen. Demzufolge würden 26 Instanzen dieselbe Arbeit erledigen.

Aus diesem Grund ist diese Vorlage für mich lediglich formeller Natur, die es natürlich anzunehmen gilt.

Übrigens: Der Nationalrat hat die Vorlage mit 196 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Daher empfehlen Parlament und Bundesrat, die Verfassungsbestimmung über die neue Finanzordnung 2021 anzunehmen.

Referenzen

Volksabstimmung vom 4. März 2018